Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Bereiche, mit denen Verkehrsteilnehmer insbesondere als Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer in Berührung kommen können. Dies beginnt bei der Verletzung von Kindern im Straßenverkehr und endet bei Problemen, die man im hohen Alter mit der Fahrerlaubnisbehörde bekommen kann. Dazwischen stellen sich zahlreiche Fragen, die z. B. den Erwerb einer Fahrerlaubnis, den Kauf von Kraftfahrzeugen, Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen mit und ohne Personenschaden, den Umfang eines bestehenden Versicherungsschutzes oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften betreffen können, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder Strafverfahrens führen.

Da Stadt und Land zunehmend erkannt haben, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eine lukrative Einnahmequelle darstellt, liegt ein großer Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der Verteidigung von Mandanten, denen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße vorgeworfen werden, um ein Fahrverbot oder den mit den Ordnungswidrigkeiten verbundenen Eintrag von Punkten in Flensburg zu vermeiden.
Gleiches gilt für die Vertretung in Strafverfahren infolge einer Unfallflucht, einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall, einer Nötigung auf der Autobahn oder einer Trunkenheitsfahrt.
Weiter gehört zu unserer alltäglichen Arbeit die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen.

Da wir im Verkehrsrecht aber umfassend beraten, um unsere Mandanten von den Erfahrungen profitieren lassen zu können, die die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Teilbereichen mit sich bringt, lassen sich die verkehrsrechtlichen Themen im Wesentlichen wie folgt unterteilen:

  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Vertretung nach Unfällen mit Sachschaden
  • Vertretung nach Unfällen mit Personenschaden
  • Klärung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und eigener Versicherung
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Kfz-Kaufvertrag
  • Klärung von Streitigkeiten zwischen Kunde und Werkstatt nach einer Reparatur
  • Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bei drohendem Entzug des Führerscheins

Aufgrund des Umstandes, dass Rechtsanwalt Engelbrecht ADAC-Vertragsanwalt, Mit-Autor des „Handbuchs des Fachanwalts Verkehrsrecht“ und Mit-Herausgeber des „Handbuchs des Fachanwalts Versicherungsrecht“ ist, stehen unseren Rechtsanwälten neben diversen Zeitschriften und Online-Datenbanken im Bereich des Verkehrsrechts Informationen zur Verfügung, auf die relativ wenige Fachanwälte für Verkehrsrecht Zugriff haben und durch die eine optimale Vertretung bei allen genannten Fragestellungen gewährleistet wird.

Die Auszeichnung von Rechtsanwalt Engelbrecht als „TOP-Anwalt im Fachbereich Verkehrsrecht“ in der FOCUS-Liste 2016 betrachten wir daher als stellvertretende Auszeichnung für die seriöse Beratungsleistung der ganzen Kanzlei, wie sie in der Vergangenheit gelegentlich auch dadurch Anerkennung erfahren hat, dass sich sogar Richter aus dem Bezirk des OLG-Düsseldorf im Verkehrsrecht von uns vertreten ließen.