Straftaten

Wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, müssen Sie besonders vorsichtig sein, denn häufig droht neben dem Eintrag von zwei bis drei Punkten in Flensburg und einer am Netto-Einkommen orientierten Geldstrafe der Verlust der Fahrerlaubnis. Dies gilt in der Regel für die Vergehen

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Aber auch bei anderen Straftaten im Straßenverkehr ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht auszuschließen, z.B. bei

  • Nötigung
  • Fahrlässige Tötung 
  • Fahrlässige Körperverletzung.

Wir sehen auf unserer Homepage davon ab, Ihnen im Einzelnen die Voraussetzungen für die jeweiligen Verkehrsvergehen und mögliche Verteidigungsstrategien zu erläutern. Hierzu kann man sich im Internet bereits auf diversen Seiten informieren. Letztendlich müssen nicht Sie diese Kenntnisse besitzen, sondern Ihr Rechtsanwalt. Das Wiederholen dieser Information auf der eigenen Homepage sagt weder etwas über den Wissensstand eines Rechtsanwaltes aus, noch über dessen Erfahrung bei der Anwendung dieses Wissens.

Damit Sie sich eine Vorstellung davon machen können, über welche Erfahrungen wir speziell im Bereich der Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verfügen, hat Rechtsanwalt Seutter in einem in unserer Kanzlei einsehbaren Ordner ab dem Jahr 2014 drei Jahre lang die Einstellungsbescheide gesammelt, die er in diesem Zeitraum in von ihm allein betreuten Verfahren erhielt. Das Ergebnis: In den Jahren 2014 bis 2016 wurden über 200 Ermittlungsverfahren eingestellt!

Wenn Sie sich vor Augen führen, dass alle unsere 4 Rechtsanwälte Verteidigungen in diesen Rechtsgebieten übernehmen und über eine langjährige Berufspraxis verfügen, und wenn Sie weiter berücksichtigen, dass hier nicht die zahlreichen Verfahren erfasst sind, in denen sich eine Bestrafung nicht vermeiden ließ oder in denen „nur“ Punkte in Flensburg, eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. teils mehrmonatige Fahrverbote abgewendet werden konnten, können Sie sich besser als durch die detaillierte Darstellung rechtlicher Informationen ein Bild davon machen, mit welcher Kompetenz und Erfahrung wir Ihnen zur Verfügung stehen.

Basisinformationen

Um einen möglichen Erfolg auch in den Sie betreffenden Verfahren nicht zu gefährden, ist es uns aber wichtig, zumindest auf folgende Punkte hinzuweisen, die bei allen Verkehrsstraftaten zu beachten sind:

Schweigerecht

Solange die Polizei den tatsächlichen Fahrzeugführer nicht ermitteln kann, muss man sich auf diese Diskussion gar nicht einlassen. Also schweigen Sie, bis Sie sich mit einem Rechtsanwalt besprechen konnten!
Aus der Ausübung des Schweigerechts dürfen keine negativen Rückschlüsse gezogen werden nach dem Motto: “Wer schweigt und sich von einem Rechtsanwalt verteidigen lässt, hat was zu verbergen.“ Diese Grundrechte im Strafverfahren wären wertlos, wenn das Nutzen dieser Rechte negative Konsequenzen haben könnte.

Besonderheit: Verkehrsunfallflucht

Gerade im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallflucht glauben viele Beschuldigte, der Hinweis auf fehlende Beschädigungen am eigenen Fahrzeug und die Behauptung, von einem Zusammenstoß nichts bemerkt zu haben, reichen schon aus, um den Vorwurf zu entkräften, zumal es aufgrund des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Grund gäbe, sich einer Schadensersatzverpflichtung zu entziehen. Da in Deutschland jedes Kraftfahrzeug haftpflichtversichert sein muss und im Zweifel auch tatsächliche Täter behaupten, von einem Unfall nichts bemerkt zu haben, sind solche Angaben ohne Bedeutung. Auch sind Schäden am eigenen Fahrzeug nicht zwingend bzw. werden teilweise von Mandanten als solche gar nicht erkannt.

Bei einer Verkehrsunfallflucht droht schon bei einem Fremdschaden von mehr als 1.300 € die Entziehung der Fahrerlaubnis für die Dauer von bis zu einem Jahr!

Eine solche Schadenshöhe kann bei Kratzern an einer lackierten Stoßstange relativ schnell erreicht sein. Wenn Sie schweigen, kann in vielen Fällen trotzdem nichts passieren, wenn ohne die Sie selbst oder ein Familienmitglied belastenden Angaben der Fahrer nicht identifiziert werden kann. Denn dieser ist bei Eintreffen der Polizei nicht mehr am Unfallort und kann von Zeugen zumeist nicht genau beschrieben werden. Auch ist der Halter eines Kfz nicht automatisch der Täter, wenn er keinen anderen Fahrer benennt. Beraten Sie sich daher vorsorglich mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie Angaben zum Fahrzeugführer machen und auf Ihr Schweigerecht verzichten, denn eine einmal getätigte Aussage lässt sich nur in seltenen Ausnahmefällen rückgängig machen.

Akteneinsicht

In den allermeisten Fällen wird Ihnen ein Rechtsanwalt daher dringend raten, erst nach der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Verfolgungsbehörde zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, das Schweigerecht aufzugeben und sich zur Sache zu äußern. Ohne den Akteninhalt zu kennen, können Sie nicht wissen, welche belastenden Beweismittel es gibt und was Sie vortragen müssen, um diesen die Beweiskraft zu nehmen. Versuchen Sie daher niemals, sich in Verkehrsstrafsachen selbst zu verteidigen, denn Fehler, die Sie einmal gemacht haben, lassen sich später kaum noch korrigieren. Gehen Sie daher frühzeitig zu einem Rechtsanwalt, denn nur diesem werden die Ermittlungsakten zugeschickt.

Versicherungsrechtliche/fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen

In den allermeisten Fällen wird Ihnen ein Rechtsanwalt daher dringend raten, erst nach der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Verfolgungsbehörde zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, das Schweigerecht aufzugeben und sich zur Sache zu äußern. Ohne den Akteninhalt zu kennen, können Sie nicht wissen, welche belastenden Beweismittel es gibt und was Sie vortragen müssen, um diesen die Beweiskraft zu nehmen. Versuchen Sie daher niemals, sich in Verkehrsstrafsachen selbst zu verteidigen, denn Fehler, die Sie einmal gemacht haben, lassen sich später kaum noch korrigieren. Gehen Sie daher frühzeitig zu einem Rechtsanwalt, denn nur diesem werden die Ermittlungsakten zugeschickt.